WEG-Verwaltung
Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Die von uns zu erbringenden Leistungen werden in dem abzuschließenden Verwaltervertrag festgelegt. Der Vertrag wird den besonderen Belangen der Liegenschaft Rechnung tragen.
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer im Vordergrund.
Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr wichtige Aufgabe bei der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens. Dieser Aufgabe kommen wir mit Einfühlungsvermögen und Menschenkenntnis nach, werden vermittelnd tätig und verhalten uns neutral.
Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir in der Wertsicherung und Wertsteigerung der Gemeinschaft und damit auch jeden einzelnen Sonder- und Teileigentums.
Wir sind stets um Transparenz der erbrachten Leistungen sowie an einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat bemüht. Regelmäßige Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden nach Absprache durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen veranlasst.
Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes Abrechnungswesen und die Führung eines Vermögensstatus sind für uns selbstverständlich.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Verwaltung von Sondereigentum.